Offenlegung über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte gemäß Artikel 24 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist fester Bestandteil unseres Handelns – jedes hergestellte, aber nicht verkaufte Produkt bedeutet einen unnötigen Einsatz von Ressourcen. Unser Ziel ist daher, die Vernichtung unverkaufter Produkte so weit wie möglich zu vermeiden, etwa durch vorausschauende Planung, rechtzeitigen Abverkauf sowie Spenden und Wiederverwendung. Im Sinne größtmöglicher Transparenz legen wir – in Vorbereitung auf die EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 – offen, in welchem Umfang Produkte entsorgt wurden und welche Maßnahmen wir dagegen ergreifen. Wir verstehen diese Angaben als Ausgangspunkt für eine kontinuierliche Verbesserung.
1. UNTERNEHMENSANGABEN
Name des Rechtsträgers: Klinge Pharma GmbH
Kennung des Rechtsträgers: DE 293 483 854
Art der Offenlegung: Konsolidierte Offenlegung, die folgende Tochterunternehmen umfasst: Symbiopharm
Geschäftsjahr Anfangsdatum: 01/01/2025
Geschäftsjahr Enddatum: 31/12/2025
2. Produktdaten
| Produktkategorie (KN-Code) | Beschreibung | Anzahl der entsorgten Einheiten | Grund der Entsorgung | Vernichtung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Recycling (in %) | Entsorgung (in %) | Vernichtung insgesamt (in %) | ||||
| 3304 | Kosmetik | 22.153 | Verfall, Beschädigung | 100% | ||
3. MASSNAHMEN
Maßnahmen, die zur Verhinderung der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ergriffen wurden: verbesserte Absatz-/Bedarfsplanung, Spenden an gemeinnützige Organisationen, abverkaufsfördernde Maßnahmen
Maßnahmen, die zur Verhinderung der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte geplant sind: Ausbau von Spenden- und Wiederverwendungskanälen
4. HINWEISE
Nicht als „Vernichtung“ erfasst sind Produkte, die gespendet, wiederaufbereitet oder zur Wiederverwendung vorbereitet wurden.
Diese Offenlegung erfolgt freiwillig im noch nicht standardisierten Format. Ab dem nach der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 verpflichtenden Zeitpunkt wird die Veröffentlichung im vorgegebenen Standardformat erfolgen.
